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Verpflichtende jährliche Fortbildung für Praxisanleitungen

Beginn: 04.11.2020 | 09:00 Uhr
Ende: 06.11.2020 | 16:00 Uhr
Ab 01.01.2020 müssen alle Praxisanleiter*innen jährlich eine berufspädagogische Fortbildung über 3 Tage mit mindestens 24 Stunden der zuständigen Behörde nachweisen (§ 4 Abs. 3 Satz Pflegeberufe-Ausbildungs-und Prüfungsverordnung). Diese Regelung gilt auch für Praxisanleiter, die nach altem Recht ausgebildet wurden. Die Anerkennung als Praxisanleitung verliert ihre Bereichtigung, wenn diese Fortbildung nicht jährlich nachgewiesen wird.
Das Seminar dient der Auffrischung der bestehenden Kenntnisse und richtet sich an alle Personen, die bereits an einer Weiterbildung zum Praxisanleiter*innen teilgenommen haben und/oder seit mehreren Jahren in der Praxis tätig sind.
Praxisanleiter*innen sollen neben dem umfangreichen Arbeitsalltag Auszubildende, Praktikant*innen, Ehrenamtliche etc. gut ausbilden und als gutes Vorbild agieren. Hinzu kommt, dass Sie häufig auch in der Rolle der Konflikthelfer*innen zwischen unterschiedlichen Personengruppen zu Rate gezogen werden. Dieses Seminar hat als Ziel, neben der Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen außerdem Impulse zur Reflexion der eigenen Rolle zu geben und einen Austausch mit anderen Gleichgesinnten zu ermöglichen.
Lerninhalte:
- Rolle als Praxisanleiter*in
- Gesprächsführung
- kollegialer Austausch
- Praktische Übungen