Das Ziel, dass zuerst die Familie im Falle einer Langzeitversorgung übernehmen soll, erfüllt das SGB XI auch, wie an den Stastistiken zu erkennen ist. Es kann als gesicherte Hypothese gelten, wenn das SGB XI nicht die Bezeichnung Pflegeversicherung bekommen hätte, es nicht zu diesen sehr ungünstigen Vermengungen zwischen Laienpflege und beruflicher - fachlicher Pflege gekommen wäre. Als Teilleistungsrecht ist es auch nur in der Lage, eine Basisversorgung zu zahlen, die als Ersatz der Angehörigenpflege in Anspruch genommen werden kann. Wenn die Langzeitversorgung und die wohnortnahe Versorgung in der Zukunft durch fachpflegerische Versorgung unterstützt werden soll, bedarf es fundamentaler Reformen und ein Denken "Out of the box". Des Weiteren: eine ehrliche Analyse, was das SGB XI nur kann und welches Leistungserbringungsrecht neu benötigt wird, wenn die fachpflegerische Versorgung Einzug halten soll, das in der Tat dann auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse integrieren und die Gesundheitsversorgung sinnvoll ergänzen kann.