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08.02.16

PSG II: Übersicht der Änderungen

BAGFW stellt Übersicht der Änderungen und Synopse zum bisherigen Rechtsstand bereit
Nachdem der Deutsche Bundestag am 13. November 2015 in der 2. und 3. Lesung das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – PSG II beschlossen hat, passierte es am Freitag, den 18.12.2015 den Bundesrat und trat zum 01.01.2016 in Kraft.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die damit verbundene Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, mit dem endlich auch demenziell erkrankte Menschen genauso als hilfebedürftig anerkannt werden, wie körperlich Pflegebedürftige. Wiederholt hat der Paritätische klargestellt, dass damit auch der Weg für eine Finanzierung zusätzlichen Personals in vollstationären Pflegeeinrichtungen freigemacht werden muss.
Die hauptsächlichen Regelungen zu den neuen Leistungen der Pflegeversicherung und die automatische Überleitung der Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade treten zum 01.01.2017 in Kraft. Die zum 01.01.2016in Kraft getretenen Regelungen betreffen überwiegend die Neuordnung der Auskunftspflichten der Pflegekassen und der Pflegeberatung, die Neuordnung der Pflegeselbstverwaltung durch die Gründung eines Qualitätsausschusses und die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, um u.a. im stationären Bereich den Übergang in das Jahr 2017 zu bewerkstelligen.
Leistungsrechtliche Änderungen für Pflegebedürftige, die bereits jetzt gültig sind, beziehen sich auf die Dauer der Inanspruchnahme der Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes, wenn von der so genannten Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI (nun 6 Wochen), oder wenn von der Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI (nun 8 Wochen) Gebrauch gemacht wird.
Eine Übersicht sämtlicher Änderungen finden Sie in der beigefügten Anlage. Zudem erhalten Sie hiermit eine erste Lesefassung des PSG II der in der BAGFW kooperierenden Verbände im kompletten Gesetzestext des SGB XI sowie eine Gegenüberstellung zur alten Fassung. In diese Synopse sind auch die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG)eingeflossen. Aufgrund des Umfangs ist diese Lesefassung in zwei Dokumente aufgeteilt.