Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualitätssicherung der Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff SGB XI (Qualitätssicherungs-Richtlinien Qualitätsprüfung - QS-Ri QP) vom 06.05.2013 auf der Basis von § 53a Satz 1 Nr. 4 SGB XI sind in Kraft getreten. Im folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen hierzu.