Wenn Sie Vollmitglied in der Qualitätsgemeinschaft Pflege werden wollen, dann muss der Standort Ihrer Pflegeeinrichtung im Land Brandenburg liegen. Einrichtungen, die außerhalb des Landes Brandenburg liegen können assoziiertes Mitglied werden. In beiden Fällen muss die Einrichtung zu einem Träger gehören, der Mitglied in einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege ist. Weiterhin ist es empfehlenswert, in Ihrer Einrichtung eine/n Qualitätsbeauftragte/n oder Qualitätsmanagementbeauftragten vorzuhalten.