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18.12.13

Interessenbekundungen zu §§ 125 und 45f SGB XI

Bewerbungen beim GKV-Spitzenverband möglich
im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes wurde der § 45f SGB XI neu aufgenommen. In diesem Zusammenhang startete am 06. Dezember 2013 ein Interessenbekundungsverfahren des GK-V Spitzenverbandes. Ziel ist es, neue Möglichkeiten zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen zu schaffen. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.
Unter diesem Link finden Sie die Formulare zur Interessenbekundung.