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Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beginn: 01.12.2020 | 09:00 Uhr
Ende: 04.12.2020 | 16:00 Uhr
7-tägige Fortbildung (1.-4.12. und 17./18.12.2020 sowie 03.05.2021)
Zunehmendes Lebensalter oder chronisch fortschreitende Erkrankungen machen eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen insbesondere zu pflegerischen Maßnahmen und medizinischen Behandlungen sowie psychosozialer Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erforderlich. Vor diesem Hintergrund können zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 SGB XI und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB XII gemäß § 132g Abs. 1 SGB V eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten.

Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase soll den Leistungsberechtigten bezogen auf ihre individuelle Situation ermöglicht werden, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen in der letzten Lebensphase zu entwickeln und mitzuteilen.

Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuell zugeschnittenes Beratungsangebot über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase.
Bestandteil der Beratungsgespräche soll auch das Angebot zur Aufklärung über bestehende rechtliche Vorsorgeinstrumente (insbesondere Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Notfallplanung) bzw. die Möglichkeit ihrer Aktualisierung sein. Dies wird nachvollziehbar erklärt und vermittelt, wenn nötig auch in leichter Sprache. Ebenso ist es möglich, ohne Ausfüllen und Beratung zu diesen Formularen über das Leben und Sterben miteinander ins Gespräch zu kommen.

Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die zukünftig den Prozess einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung moderieren wollen. Ziel ist es, einen Kommunikationsprozess zwischen der leistungsberechtigten Person und dem/der Berater*in bzgl. der Wünsche zur letzten Lebensphase zu initiieren. In der Weiterbildung werden medizinische, pflegerische, ethische und rechtliche Aspekte für die Praxis bearbeitet. Die genannten Schwerpunkte orientieren sich an der Rahmenvereinbarung nach § 132g Abs.3 SGB V.

Der GVP-Kurs ist zweiteilig aufgebaut - nach dem ersten Teil erhalten Sie eine detaillierte Teilnahmebescheinigung über den Abschluss des Theorieteils sowie zweier begleiteter Gesprächsprozesse.
Dieser Nachweis bei der Krankenkasse ermöglicht bereits eine Abrechnung der dann folgenden GVP-Gespräche.
Nach dem Abschluss des zweiten Teils mit der eigenständigen Durchführung und Dokumentation von 7 Gesprächsprozessen sowie dem Reflexionstag erhalten Sie das Zertifikat.
Für diese anerkannte Weiterbildung können Sie Bildungsurlaub beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.