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Expert*in Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Beginn: 07.09.2022
Ende: 31.01.2023
Die Gesundheitliche Versorgungs-Planung für die letzte Lebensphase (GVP) ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes Beratungsangebot nach §132g SGB V.

Es wendet sich an:
  • Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen und von Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Bewohner*innen von Außenwohngruppen
  • Beschäftigte der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.


Was umfasst die GVP-Schulung?

Der Theorie-Teil umfasst 6 Online-Schulungstage (siehe Kursplan).

Anschließend finden zwei begleitete Beratungsprozesse statt, die Sie dokumentieren. Diese Gespräche werden mit der Kursleitung reflektiert. Damit ist der erste Teil absolviert.

Ab diesem Zeitpunkt kann die Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen erfolgen.

Anschließend führt die zukünftige GVP-Fachkraft selbständig noch sieben weitere Beratungsprozesse durch und dokumentiert diese.

Zum Kursabschluss nehmen Sie an der Fallbesprechung teil und reflektieren die Gesprächsprozesse gemeinsam im kollegialen Austausch.

Ziel ist es, einen Dialogprozess zwischen Bewohner:innen, Nahestehenden sowie dem Betreuungsteam und Ärzt*innen bzgl. der Wünsche zur letzten Lebensphase zu gestalten.

Inhalte der GVP-Beratung sind medizinische, pflegerische, ethische, rechtliche und beraterische Aspekte:
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Leben und Sterben
  • Wünsche in Bezug auf Versorgung, Pflege und Betreuung, gesundheitliche Krisen und Notfallsituationen
  • Persönliche Verfügungen und Notfalldokumente
  • Dokumentation und Vernetzung

Für diese anerkannte Weiterbildung können Sie Bildungsurlaub beantragen.
Weitere Informationen finden sie hier:

https://www.pbw-brandenburg.de/management/kw/bereich/kursdetails/kurs/22-06K408/kursname/Qualitaetsmanagementbeauftragter%20QMB%20im%20Sozial-%20und%20Gesundheitswesen/kategorie-id/35/