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10.04.15

Der Paritätische: Neue Palliativversorgung hat Ausbaupotential

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes vom 10.04.2015
Nachdem am 23.03.2015 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf eines neuen Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vorgelegt hat, teilt der Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband mit, dass der Entwurf eine Verbesserung für die Situation der Menschen in ihrer letzten Lebensphase sei. Er begrüßt die neue Hospizbewegung, die der bisherigen Entwicklung den Tod, das Sterben und die Trauer aus dem Alltag zu verdrängen, entgegenwirkt und fördert sie durch sozialpolitische Positionierungen und konzeptionelle Verbandsarbeit. 
Der Paritätische Gesamtverband erklärt: „Es geht vor allem darum, sterbenden Menschen zu ermöglichen, in der vertrauten bzw. selbst gewählten Umgebung zu bleiben. Eine gute allgemeine ambulante Palliativversorgung muss daher zur Regelleistung von Diensten und Einrichtungen werden, die sterbende Menschen begleiten. Die Mitarbeiter in den ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen müssen hierfür über entsprechende Palliativkompetenzen und ausreichend zeitliche Ressourcen verfügen. Eine solche Qualifikation und eine entsprechende personelle Ausstattung ist erforderlich, um sterbende Menschen und ihre Zugehörigen entsprechend ihrer körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnisse versorgen und begleiten zu können.“ 
Der Referentenentwurf sei ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings noch ausbaufähig und erfordere Änderungsbedarf, wie er in seiner Stellungnahme vom 10.04.2015 detailliert erläutert.