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20.03.20

Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Altenheimen

Generell sollten bei einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus die gleichen Prinzipien wie beim Ausbruch anderer Atemwegserkrankungen zur Anwendung kommen.

Viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben eine Vorerkrankung und sind deswegen besonders anfällig. Es sei daher eine Schließung der Einrichtung für Besucher abzuwägen. Dies diene dem Schutz von Menschen, die dort untergebracht seien. Ausnahmen sollten jedoch nach vorheriger Anmeldung möglich bleiben.

Handlungsempfehlungen

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt:
  • Beim Auftreten von Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollte eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erwogen werden.
  • Hinweise für Besucher (z.B. Aushang) anbringen, dass das Altenheim nicht aufgesucht werden sollte, wenn eine akute Atemwegserkrankung besteht.
  • Besuchsregelungen sollten ggf. mit den Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
  • Mitarbeiter mit akuten Atemwegserkrankungen sollten zu Hause bleiben.
  • Bei neu aufgenommenen Bewohnern sollte der Gesundheitsstatus erhoben werden, Personen mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten dem betreuenden Arzt zur Entscheidung des weiteren Vorgehens vorgestellt werden.
  • Erkrankte Bewohner mit Atemwegserkrankungen oder fieberhaften Erkrankungen sollten im Zimmer versorgt werden.
  • Generelle Informationen für Mitarbeiter, Bewohner und deren Besucher, welche Anstrengungen unternommen werden, um die Bewohner zu schützen.
  • Hände-Desinfektionsmittel und Einmaltaschentücher sollten in allen Bereichen, auch den Wohnbereichen der Bewohner, bereit gestellt werden.
  • In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegserkrankungen sollte entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden.
  • Schutzausrüstung und Hinweise zu deren Benutzung sollten unmittelbar vor den Wohnbereichen platziert werden.
  • Mülleimer zur Entsorgung von Einmalartikeln sollten im Innenbereich vor der Tür aufgestellt werden.
  • Bei Übernahme durch bzw. Transfer in eine andere Einrichtung sollte eine Vorab-Information bezüglich Atemwegserkrankung bzw. auf COVID-19 verdächtige Erkrankung erfolgen.
  • Die allgemeine Beobachtung des Gesundheitszustandes des Personals.