Generell sollten bei einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus die gleichen Prinzipien wie beim Ausbruch anderer Atemwegserkrankungen zur Anwendung kommen.
Viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben eine Vorerkrankung und sind deswegen besonders anfällig. Es sei daher eine Schließung der Einrichtung für Besucher abzuwägen. Dies diene dem Schutz von Menschen, die dort untergebracht seien. Ausnahmen sollten jedoch nach vorheriger Anmeldung möglich bleiben.
Viele Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben eine Vorerkrankung und sind deswegen besonders anfällig. Es sei daher eine Schließung der Einrichtung für Besucher abzuwägen. Dies diene dem Schutz von Menschen, die dort untergebracht seien. Ausnahmen sollten jedoch nach vorheriger Anmeldung möglich bleiben.