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27.02.19

Ausbildungsreform – generalistische Pflegeausbildung

Am Montag, den 17. Juli 2017, wurde das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die drei bisher nach Altersgruppen getrennten Ausbildungen in der Pflege durch einen einzigen, generalistisch ausgerichteten Beruf ersetzt.
Das bedeutet, dass nur noch bis Ende 2019 Ausbildungen zur Altenpflegerin/-pfleger oder Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegerin/-pfleger starten können.
Ab 2020 tritt dann das Pflegeberufereformgesetz in Gänze in Kraft und es werden die ersten Ausbildungen zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beginnen.
Alle Informationen zum Umsetzungsstand im Land Brandenburg finden Sie unter nachfolgenden Link: