Die MDKen in Bayern, Berlin / Brandenburg und Westfalen-Lippe führen ein vom GKV-Spitzenverband getragenes Projekt durch mit dem Ziel der Änderung der Stichprobe bei den Qualitätsprüfungen nach der PTV. Hierzu sollen in drei Bundesländern und in Westfalen-Lippe mittels einer Vollerhebung sowohl in stationären als auch in ambulanten Pflegeeinrichtungen umfangreiche Daten erhoben werden. Für die Qualitätsprüfungen nach der PTV ist bekanntlich eine Stichprobe von zehn Prozent der Bewohner bzw. Patienten vereinbart worden. Sie zeigen die tatsächliche Verteilung z. B. in den Pflegeheimen und weisen eindrucksvoll nach, dass bei einer Stichprobe von 10 % die so wirkungsvoll in der Öffentlichkeit positionierten Risiken wie Dekubitus oder Mangelernährung kaum auftauchen. Völlig zu recht, da sie eben nicht die repräsentative Darstellung der Situation im Pflegeheim prägen, sondern nur sehr kleine Gruppen betreffen.