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04.07.14

Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Pflege für das Land Brandenburg

Gemeinsame Absichtserklärung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Entwicklung eines flächendeckenden Branchentarifes Pflege in Brandenburg
Potsdam. Am 30. Juni haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg und die Dienstleistungsgewerkschaft VER.DI im Sozialministerium eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, nach der sie die Verhandlung und In-Kraft-Setzung eines allgemeinverbindlichen Pflegeentgelttarifes für das Land Brandenburg befürworten.
Dieser Unterzeichnung ist ein längerer Diskussionsprozess mit dem Sozialministerium vorangegangen, der von der Überzeugung geleitet war, dass die aktuelle Finanzierungs- und Tarifsituation in der Pflege nicht dazu geeignet ist, die enormen Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Im Gegenteil hat ein über Jahre ruinöser und auch politisch initiierter Preiswettbewerb in eine Situation geführt, die für manche Träger bereits existenzbedrohend ist, weil die wirtschaftlichen Spielräume sukzessive geschrumpft sind und sie in diesem Kontext händeringend nach geeignetem Fachpersonal suchen. Der vom Gesetzgeber gewollte „Markt“ ist offensichtlich allein nicht in der Lage, diese Dynamik zu stoppen.
Minister Baaske und mit ihm Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern setzen deshalb auf die Einführung eines allgemeinverbindlichen, dann für alle verpflichtenden Pflegetarifes. Dazu hat der Gesetzgeber hohe Hürden aufgebaut. So müssen mindestens 50% aller Marktteilnehmer den entsprechenden Tarif bereits anwenden und ein solcher Tarif muss im allgemeinen Interesse sein. Die LIGA-Verbände in ihrer Gesamtheit würden diesen Schwellenwert übersteigen können, allerdings müssten sich dann fast alle beteiligen. Die privat-gewerblichen Anbieter stehen der Entwicklung abwartend bis ablehnend gegenüber.
Die Chance, gemeinsam mit Unterstützung der Politik die Bedingungen für Pflege in Brandenburg zu verbessern, gilt es nach Meinung der Verbände zu nutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Urteilen in den letzten Jahren den Weg gewiesen. Ausdrücklich sind Tariflöhne der Höhe wie auch dem Grunde nach als wirtschaftlich angemessen zu betrachten. Damit hat der „externe Vergleich“ nur noch eine nachgeordnete Bedeutung im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zur Ermittlung der wirtschaftlichen Angemessenheit. Die über Jahre hinweg in Schiedsstellenverfahren über Marktpreise abgeleiteten Orientierungsgrößen für die wirtschaftliche Angemessenheit gehören damit der Vergangenheit an, da sie unternehmerische Entscheidungen im Kontext einer Preisabwärtsspirale spiegeln, nicht jedoch den zu refinanzierenden angemessenen wirtschaftlichen Aufwand der Träger.
Im Anhang dokumentieren wir den Wortlaut der Absichtserklärung.